- Vollfinanzierte Kassenplätze: Manche PsychotherapeutInnen bieten voll finanzierte Kassenplätze an, die Wartezeit ist jedoch oft sehr lange.
- Eingetragene WahlpsychotherapeutInnen: Die Kosten bei eingetragenen PsychotherapeutInnen liegen in der Regel bei 100-150 Euro pro Sitzungseinheit. Da PsychotherapeutInnen ihr Honorar selbst bestimmen, können die jeweiligen Kosten variieren. Bei eingetragenen PsychotherapeutInnen besteht die Möglichkeit einer Teilrückverrechnung mit den jeweiligen Krankenkassen– siehe unten.
- PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision: Die Kosten hier liegen unter dem Honorar der eingetragenen PsychotherapeutInnen, jedoch besteht keine Rückverrechnungsmöglichkeit mit den Krankenkassen.
Kostenzuschuss der Krankenkassen für Psychotherapie
Es ist möglich bei den jeweiligen Krankenkassen eine teilweise Rückerstattung der Kosten für Psychotherapie / psychotherapeutische Behandlung zu erwirken. Hierfür ist eine sogenannte krankheitswertige Diagnose wie z.B. das Vorliegen einer depressiven Episode notwendig. Liebeskummer, Schulprobleme u. Ä. zählen nicht als krankheitswertig und müssen daher zur Gänze selber bezahlt werden. Je nach Krankenkasse werden in Wien unterschiedliche Beträge rückerstattet
ÖGK: € 28,–
SVS: € 40,–
BVAEB: € 42,40
Download Anträge der Krankenkassen
ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.753296&version=1633609433
SVS: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.728055&version=1575463889
BVAEB: https://www.bvaeb.at/cdscontent/load?contentid=10008.711938&version=1617103147
Prozedere Antrag auf Kostenrückerstattung für Psychotherapie
Bestätigung von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin: „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099
Dieses Formular müssen Sie mir spätestens vor Inanspruchnahme der zweiten Therapiesitzung mitbringen.
Die ersten 10 Einheiten:
Haben Sie zuvor noch keine Psychotherapie in Anspruch genommen, gewähren Ihnen die Krankenkassen 10 Einheiten Psychotherapie. Hierfür müssen Sie die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“, zusammen mit der bezahlten Honorarnote an Ihre Krankenkasse senden (etwaige Überweisungsbelege der Bank nicht vergessen).
Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung.
Ab der 11. psychotherapeutischen Sitzung ist eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse notwendig. Hierfür wird von der/dem PsychotherapeutIn ein Antrag auf Kostenzuschuss ausgefüllt. Diesen Antrag müssen Sie selbstständig zwei Wochen vor der 11 Psychotherapieeinheit bei Ihrer Kasse einreichen! Erst bei positivem Bescheid werden die Kosten ab der 11. Stunde teilweise rückerstattet. Download siehe oben Anträge Krankenkassen
Es werden von den Krankenkassen eine gewisse Stundenanzahl an Therapiesitzungen bewilligt. Vor Ablauf der bewilligten Stunden müssen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag auf Bewilligung des Kostenzuschusses stellen. Auch hier müssen bitte Sie selbstständig daran denken.
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