Dauer einer psychotherapeutischen Sitzung

Eine psychotherapeutische Einheit in meiner Praxis hat die Dauer von 45 Minuten.

Absageregelung

Da die wöchentlichen Stunden nur für Sie reserviert sind (und anders als beim Hausarzt nicht durch den nächsten Patienten/ Patientin im Wartezimmer belegt werden können), gibt es in meiner Praxis eine Absageregelung, die sich nach der Frequenz Ihrer psychotherapeutischen Behandlung bei mir orientiert. Vorausgesetzt, Sie sagen mir 48h im Voraus ab, haben Sie die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr (gerechnet von Therapiebeginn an) abzusagen.

Psychotherapie 1x pro Woche: 3 Absagen möglich

Psychotherapie 2x pro Woche: 6 Absagen möglich

Psychotherapie 3x pro Woche: 9 Absagen möglich

Das klingt für Sie vielleicht wenig, sind aber für eine Therapiefrequenz einmal die Woche, drei Wochen der Absagemöglichtkeit – zusätzlich zu den üblichen Sommer-, Weihnachts- und Osterferien sowie den gesetzlichen Feiertagen.

Stunden, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, sind unabhängig vom Grund zur Gänze zu bezahlen.

Ich bin bemüht Ersatztermine nach Möglichkeit anzubieten!

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin bin ich zur uneingeschränkten Schweigepflicht Ihrer mir anvertrauten Geheimnisse gegenüber Dritten verpflichtet. Dies gilt sowohl für andere Personen sowie auch für öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Behörden.