Das höchste Gebot der Ärzte ist es Menschen zu helfen und sie zu heilen. Doch wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist und das Lebensende bereits in absehbarer Nähe liegt, ist dieses Ziel nicht mehr zu erreichen.
Viele Ärzte stehen nun vor der Wahl, alles zu unternehmen um ihre Patienten noch möglichst lange am Leben zu erhalten, oder ihnen eine angenehme letzte Zeit zu ermöglichen und sie in Würde sterben zu lassen. In den meisten Fällen wäre letzteres für die Betroffenen wünschenswerter und deutlich erträglicher, auch wenn die Lebenszeit ohne weitere Behandlung meist geringfügig kürzer ist. Doch oft werden Therapien oft bis zur letzten Sekunde durchgeführt.
Ein neues Gesetz soll nun Ärzten eine bessere rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung, die Therapie abzubrechen, bieten. Ein Therapieabbruch ist bei unheilbaren Krankheiten nämlich sehr häufig sowohl für die Patienten, als auch für deren Angehörigen eine deutliche Erleichterung. Ein Sterben in Würde, ohne Angst, ohne Stress, Schmerz oder Atemnot und nicht allein – das ist der Wunsch der meisten Menschen.
In der Praxis wird einem sukzessiven Therapierückzug bei schrittweiser symptomorientierter Steigerung der Palliativmedikation anstelle eines abrupten Therapieabbruchs der Vorrang eingeräumt.
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